Lexikon Auto Versicherung
Begriffe zu Auto und Versicherung: von VDA bis Zulassungsstelle
Verband der Automobilindustrie (VDA)
Die Dachorganisation der deutschen Automobilhersteller und -zulieferer ist der Verband der Automobilindustrie, der 1946 gegründet wurde. Der VDA vertritt die Interessen seiner rund 600 Mitglieder in den Bereichen Rechts- und Versicherungsfragen, technische Gesetzgebung, Wirtschafts- und Verkehrspolitik, Umweltschutz und Qualitätssicherung sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Außerdem veranstaltet der VDA Jahre die Internationale Automobilmesse in Frankfurt.
Verkehrsüberwachung
Eine Verkehrsüberwachung ist unumgänglich, um einen Gefahren frühzeitig zu erkennen, Verkehrssünder zu sanktionieren und einen möglichst sicheren Fluss des Verkehrs zu erreichen. Für diese Aufgabe ist die Polizei als deutsches Ordnungsorgan zuständig, ergänzt durch die Tätigkeit in Kommunen und Städten, wonei Gefahrenabwendung an vorderster Stelle steht. Die Kontrolle der Verkehrssicherheit ist hier genauso wichtig wie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und das Ahnden von Straftaten.
Versicherte Person
Alle Personen, die über den Kraftfahrtversicherungsschutz versichert sind, werden als versicherte Personen bezeichnet. Neben dem Versicherungsnehmer sind dies der Halter, Eigentümer und die Personen, die dazu berechtigt sind, den versicherten Pkw zu nutzen.
Versicherungsnachweis
Als Nachweis, dass für das betreffende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicheurng abgeschlossen wurde, gilt die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Sie wird von den Versicherungsgesellschaften ausgestellt und ist eine siebenstellige Buchstaben- und Zahlenkombination.
Versicherungssteuer
Mit der Versicherungsprämie wird die fällige Versicherungssteuer von derzeit 19% bereits abgezogen.
Vertragsunterbrechung
Der Versicherungsnehmer kann nach der Wiederaufnahme des Vertrags wieder in diese Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wenn der Vertrag für weniger als sieben Jahre unterbrochen wird. Der Beitrag eines Fahranfängers ist nach sieben Jahren Unterbrechung fällig. Die Unterbrechungszeiträume variieren jedoch von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Vollkaskoversicherung
Auch bei eigenverschuldeten Schäden, wie einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall, versichert eine Vollkaskoversicherung. In dieser Versicherung sind ebenfalls Schäden aufgrund böswilliger und mitwilliger Handlungen eingeschlossen.
Wenigfahrerrabatt
Vom Wenigfahrerrabatt profitiert der Versicherte, wenn das versicherte Fahrzeug innerhalb eines Jahres nur bis zu einem bestimmten Kilometerlimit bewegt wird. Der Versicherungsnehmer muss die tatsächliche Fahrleistung nachweisen, da er bei Überschreiten eine Vertragsstrafe auferlegt bekommen kann.
Widerrufsrecht
Beim Antrag auf eine Versicherung mit einer längeren Laufzeit als 12 Monate, umfasst das gesetzliche Widerrufsrecht eine Frist von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags. Der Widerruf muss in schriftlicher Form eingehen. Hat der Antragssteller diese Belehrung nicht durch eine Unterschrift bestätigt oder wurde er nicht über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist auf einen Monat nach Zahlung der Erstprämie. Das Widerrufsrecht gilt, mit Ausnahme der Lebensversicherung, in allen Versicherungssparten.
Zahlungsweise
Bezüglich der Zahlung bei Abschluss einer Kraftfahrtversicherung sind meist mehrere Zahlungsweisen möglich. Sie reichen von monatlicher, über quartalsweise bis hin zur halbjährlichen oder jährlichen Zahlung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass prozentuale Aufschläge fällig sind, wenn die Zahlung auf mehrere Perioden innerhalb eines Jahres verteilt wird und dass somit die jährliche Zahlung am günstigsten ist.
Zentralruf der Autoversicherer
Der Zentralnotruf für Autoversicherer ermittelt unter der Telefonnummer 0180-25026 die zuständige Versicherungsgesellschaft bei Schadensfällen und hilft bei der Schadensregulierung und -abwicklung im Aus- und Inland. Die Telefonnummer wird von der Tochterfirma der Deutschen Verischerungsgesellschaft betrieben und ist rund um die Uhr 365 Tage im Jahr besetzt.
Zulassungsstelle
Für die behördliche Zulassung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsstelle (oder Zulassungsbehörde) zuständig. Bei Privatpersonen ist dies ausschließlich die Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes. Für die Zulassung müssen unter anderem folgende Dokumente vorgelegt werden: Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (bzw. Zulassungs- bescheinigung Teil I und Teil II), elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, ggf. ein TÜV/AU Gutachten und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Begriffe in unserem Lexikon:
- Abmeldebescheinigung bis Bußgeld
- Carsharing bis Erstzulassung
- Fahrerkreisrabatt bis Höchsthaftungsgrenze
- Inspektion bis Modell
- Nachlässe bis Ruheversicherung
- Schadensfreiheitsklasse bis Unfall


