Lexikon Auto Versicherung
Begriffe zu Auto und Versicherung: von Schadensfreiheitsklasse bis Unfall
Schadenfreiheitsklasse
Zur Tarifierung der Kfz-Haftpflichtversicherung dienen dienen die Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen). Durch die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Kalenderjahre errechnet sich die Einordnung in eine bestimmte SF-Klasse. Je höher die Anzahl der schadensfrei gefahrenen Jahre, desto niedriger lieben die monatlichen Versicherungsstufen beziehungsweise desto höher erfolgt die Einstufung der SF-Klasse.
Schadenfreiheitsklasse fuer Zweitwagenbesitzer
Falls bereits ein Fahrzeug des Versicherungsnehmers oder seines Partners Versicherungsschutz des betreffenden Versicherers in Anspruch nimmt, besteht oft die Möglichkeit einer Bessereinstufung.
Schutzbrief
Eine optionale Erweiterung des regulären Kasko- oder Haftpflichtversicherungsschutzes ist der Schutzbrief. Er umfasst eine Reihe von Zusatzservices wie Krankentransport, Pannenhilfe und Übernachtung bei Unfall. Die genauen Leistungen können variieren, dieser Extra-Schutz ist häufig gegen einen geringen Aufpreis vereinbar.
Sicherheitsgurt
Der Sicherheitsgurt schützt die Insassen eines Auto´s oder Verkehrsmittels durch die Fixierung in den Sitzen (z.B. bei plötzlicher Verlangsamung des Fahrzeugs) und reduziert somit eventuelle Unfallfolgen. Je nach Anzahl der Stellen, an denen der Insasse durch den Gurt mit der Karosserie verbunden ist, werden die Sicherheitsgurte in Zwei- bis Sechspunktgurte eingeteilt. In Flugzeugen oder Reisebussen findet man die sogenannten Zweipunktgurte (Beckengurte), in Pkws sind serienmäßig Dreipunktgurte (eine Kombination aus Becken- und Schulter-/ Brustgurt) angebracht. In den meisten Pkws gibt es jedoch auf dem Mittelsitz der Rücksitzbank ebenfalls einen Zweipunktgurt. In Fahrzeugen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen (z.B. Sportfahrzeuge) werden wiederum häufig Fünf- oder Sechspunktgurte und zusätzlich noch ein oder zwei Schrittgurte eingesetzt. Ein Kindersitzgurt ist beispielsweise immer ein Fünfpunktgurt. Neuartige Gurtsysteme sind zudem mit Gurtstraffern und Gurtkraftbegrenzern ausgerüstet.
Sonderzubehör
Drei Kategorien werden beim Sonderzubehör unterschieden. Lose im Wagen herumliegende Sonderzubehörteile wie Handy oder CD können in der Regel nicht kaskoversichert werden. Bis zu einem bestimmten Neuwert ist Zubehör wie ein Radio oder ein abnehmbares Navigationsgerät meistens kostenlos versichert. Im Aufpreis generell mitversichert sind Teile, die mit dem Fahrzeug fest verbunden sind, wie beispielsweise Spezialsitze oder eine Alarmanlage.
Strassenverkehrsordnung (StvO)
1970 wurde die deutsche Straßenverkehrsordnung erlassen, die das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt. Das gegenseitige Rücksichtsnahmegebot ist Grundgedanke der StvO, die zusammen mit anderen Gesetzen und Verordnungen das Strassenverkehrsrecht bildet. Solange sich ausländische Fahrzeuge und Fahrzeugführer im deutschen Verkehrsraum befinden, gilt die StvO auch für sie.
Technischer Minderwert
Wenn es nicht möglich war, ein Fahrezug so zu reparieren, dass es den gleichen technischen Zustand wie vor dem Unfall erlangt, wird der Wertverlust im Kfz-Versicherungswesen durch den technischen Minderwert angegeben. Er kann sich auf Betriebssicherheit, Aussehen und Gebrauchsfähigkeit beziehen.
Toter Winkel
Der tote Winkel ist ein Teil des Sichtfeldes, welches allein durch die Spiegel nicht vom Fahrer eingesehen werden kann. Er befindet sich schräg neben dem Fahrzeug. Neben einem Blick in die Innen- und Außenspiegel sollte der Fahrer deshalb immer einen Blick über die Schulter werfen, beispielsweise wenn er die Spur wechselt oder abbiegt.
Typklassenverzeichnis
Die für jeden Fahrzeugtyp und jede Versicherungssparte geltende Typklassen werden im Typklassenverzeichnis aufgeführt. Die Beitragshöhe für Versicherungen werden anhand der Typklasse einer Fahrzeugmodells festgelegt. Das Typklassenverzeichnis ist für Kfz-Versicherer in Deutschland bindend. Es wird von einem unabhängigen Treuhänder auf Basis der Schadensfälle geführt. Die jeweils aktualisierte Fassung des Typklassenverzeichnis tritt am 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft.
Überführungs-und oder Zulassungskosten im Schadensfall
Es besteht die Möglichkeit, je nach Versicherungsgesellschaft, dass die Kosten für eine Überführung und/oder Zulassung im Schadensfall übernommen werden. Die Höhe variiert je nach Versicherung.
Unfall
Ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass in ursächlichem Zusammenhang mit den Gefahren des Straßenverkehrs steht, wird laut BGHSt 8 als Unfall definiert. Wenn beispielsweise ein abgestellter Pkw beschädigt wird, liegt jedoch ebenfalls ein Unfall vor, auch wenn der Eigentümer des Fahrzeugs zu dem Zeitpunkt nicht anwesend war. Reine Bruch-, Betirebs und Bremsschäden gelten allerdings nicht als Unfallschäden.
Weitere Begriffe in unserem Lexikon:
- Abmeldebescheinigung bis Bußgeld
- Carsharing bis Erstzulassung
- Fahrerkreisrabatt bis Höchsthaftungsgrenze
- Inspektion bis Modell
- Nachlässe bis Ruheversicherung
- VDA bis Zulassungsstelle



