Lexikon Auto Versicherung
Begriffe zu Auto und Versicherung: von Nachlässe bis Ruheversicherung
Nachlässe
Dem Versicherungsnehmen werden vom Kraftfahrzeugversicherer Nachlässe bei Versicherungsprämien gewährleistet. Diese Rabatte können bei Erfüllung bestimmter Bedingungen bei der Berufs-, Wohn-, und Lebenssituation in Anspruch genommen werden. Typische Nachlasse sind zum Beispiel der Lady-Rabatt, der Erstbesitzer-Rabatt, der Garagen-Rabatt, der Partnerrabatt und der Einzelfahrer-Rabatt.
Neuzulassung
Wenn ein Fahrzeug erstmalig auf einen Fahrzeughalter zugelassen wird, ist das eine Neuzulassung, egal ob es sich um einen neu erworbenen Gebrauchtwagen oder einen Neuwagen handelt. Folgende Unterlagen müssen unter anderem bei einer Neuzulassung vorgelegt werden: Zulassungsbescheinigung l und ll oder Fahrzeugbrief, ein Pass oder Personalauswes und eine Versicherungsbestätigung.
Obliegenheitsverletzung
Wenn der Versicherungsnehmer seinen Obliegenheiten nicht nachkommt, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor.
Ordentliche Kündigung
Eine einseitige Vertragskündigung innerhalb der im Vertrag festgelegten, egulären Kündigungsfristen, wird ordentliche Kündigung genannt.
Pay as you drive Versicherung
Bei der Pay as you drive Versicherung werden Fahrverhalten und Fahrleistung automatisch erfasst. Mit Hilfe dieser Daten wird der Versicherungsbetrag kalkuliert.
Prämie
Die Geldsumme, die ein Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz an den Versicherer zahlen muss, wird als Prämie oder Versicherungsprämie bezeichnet. Im Versicherungsvertrag ist Fälligkeit, Häufigkeit und Höhe der Prämie vereinbart.
Quotenvorrecht
Wenn es um Schadensregulierung im Rahmen eines Verkehrsunfalls geht, kann die Schuld an einem Unfall nicht immer nur einem der Beteiligten zugesprochen werden. Die gegenerische Haftpflichtversicherung kann in diesem Fall nur innerhalb eines gewissen Rahmens in Anspruch genommen werden. Diese Regelung taucht in der Kfz-Versicherung auf und wird als Quotenvorrecht bezeichnet.
Rabattübertragung
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse, in die ein Versicherungsnehmer von seiner Versicherung eingestuft wurde, auf einen Dritten, wird Rabattübertragung genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird sie von vielen Versicherern angeboten. Zum Beispiel muss die dritte Person in einem besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen, also ein Lebenspartner oder Familienangehöriger. Die dritte Person kann allerdings nur den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, den sie auch selbst hätte erreichen können. (z.B.: Besitzt sie den Führerschein erst seit fünfJahren, sind das maximal fünf schadensfreie Jahre)
Reifenlagerung
Um Felge und Reifen vom Dreck der vergangenen Jahreszeit zu befreien, empfiehlt sich im ersten Schritt eine gründliche Reinigung, die auch zur Kontrolle des allgemeinen Zustands genutzt werden kann. Da sie einem Autoreifen langfristig schaden können, sollten Split und kleine Steine umgehend entfernt werden. Wer sich dafür entscheidet, die Sommer- oder Winterreifen mit Felge einzulagern, muss diese liegend oder hängend lagern. Das genaue Gegenteil ist bei Reifen ohne Felge der Fall, die stehend aufbewahrt werden sollten. Die Reifen sollten trocken, kühl und dunkel gelagert werden, in Räumen, die frei von Substanzen wie Öl oder Lösungsmitteln sind.
Roadster
Ein offener, zweisitziger Pkw, geprägt von britischen Autoherstellern MG, Jaguar und Triumph, bezeichnet die Karosserieform Roadster. Andere Karosseriebauformen sind das Cabrio, der Kombi oder die Limousine.
Ruheversicherung
Der bestehende Versicherungsschutz gilt bei einer kurzzeitigen Stilllegung des Kfz nach wie vor. Sollte die Stilllegung jedoch länger als ein Jahr dauern, endet der Vertrag ohne Kündigung mit Jahresfrist.
Weitere Begriffe in unserem Lexikon:
- Abmeldebescheinigung bis Bußgeld
- Carsharing bis Erstzulassung
- Fahrerkreisrabatt bis Höchsthaftungsgrenze
- Inspektion bis Modell
- Schadensfreiheitsklasse bis Unfall
- VDA bis Zulassungsstelle


