Lexikon Auto Versicherung

Begriffe zu Auto und Versicherung: von Inspektion bis Modell

 

Inspektion

Die Überprüfung eines Fahrzeugs im Hinblick auf dessen Funktionsfähigkeit und Sicherheit wird als Inspektion bezeichnet. Auch wenn die Inspektion freiwillig erfolgt, ist es empfehlenswert sein Fahrezug in regelmäßigen Abständen (abhängig von der Laufleistung) untersuchen zu lassen. Neben der Inspekion gibt es die Hauptuntersuchung, die alle zwei Jahre gesetzlich verpflichtend durchgeführt werden muss.

 

Jahreswechsel

Kündigt man seinen Versicherungsvertrag nicht fristgerecht (meistens einen Monat vor Vertragsende), verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, da die meisten Kfz-Haftpflichtversicherungen Jahresverträge sind.

 

Kennzeichenabkommen

Das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeugs gilt beim europäischen Kennzeichenabkommen als Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung. In folgenden Ländern gilt das Abkommen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Es wird keine Grüne Karte benötigt, ist der Fahrzeugführer in diesen Ländern unterwegs. Dennoch empfehlen einige Versicherer die Grüne Karte trotzdem mitzuführen, da sie das Regeln von Formalitäten im Falle eines Unfalls erleichtert.

 

KFZ-Pflichtversicherung

Jeder Fahrzeughalter, der sich regelmäßig in Deutschland aufhält, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrecht zu halten.

 

Kleinkrafträder

Aufgrund der EU-Führerscheinreform müssen Kleinkrafträder die folgenden zwei Anforderungen erfüllen. Zum einen muss eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h eingehalten werden, zum anderen adrf der Hubraum einen Wert von 50ccm nicht überschreiten. Besitzer von Kleinkrafträdern haben in der Regel die Möglichkeit, ihr Kraftfahrzeug mit einer Haftpflicht- oder einer Teilkaskoversicherung zu versichern.

 

Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Die Bundesbehörde für den Strassenverkehr wird Kraftfahrt-Bundeamt (KBA) genannt. Das KBA betreibt das Verkehrszentralregister, das Zentrale Fahrerlaubnisregister, das Zentrale Fahrzeugregister und das Zentrale Kontrollgerätkartenregister, erstellt und veröffentlicht Statistiken über Kraftfahrer, Kraftverkehr und Fahrzeuge, überprüft das KBA die Arbeit von Prüfstellen und Herstellern und genehmigt neue Fahrzeugtypen und Fahrzeugteile.

 

Kündigungsfrist

Der Zeitraum, der zwischen dem Eingang der Kündigung von seitens des Versicherten und der Beendigung des Vertrags von seitens des Versicherers liegen muss, ist die Kündigungsfrist. Sie muss im Vertrag selbst festgelegt sein. Es gibt ordentliche (Kündigungsfrist einhalten) und außerordentliche (fristlose) Kündigungen.

 

Leasing/Sicherungsschein

Der Leasing-Gesellschaft muss beim Fahrzeug-Leasing in der Regel der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nachgewiesen werden. Deshalb stellt die Versicherungsgesellschaft einen Sicherungsschein als Bestätigung über Vertragsleistungen und -dauer aus, der Sicherungsschein heißt

 

Limousine

Eine Limousine wird von drei Fahrzeugsäulen getragen und bezeichnet eine geschlossene Karosseriebauform. Die "verlängerte Art" der Limousine wird auch Stretch-Limousine genannt. Weitere Karosseriebauformen sind das Cabrio, der Roadster oder der Kombi.

 

Mallorca-Police (Urlaubszusatzversicherung)

Eine Zusatzversicherung, die gegen Unfallschäden bei der Nutzung von Mietfahrzeugen im Ausland, versichert, wird Mallorca-Police genannt. Da Mietwagen in anderen Ländern oft nur bis zu einer geringeren Summe versichert sind, erhöht die Mallorca-Police den Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland. Sie ist auf Ehe- oder Lebenspartner übertragbar und oft in der schon bestehen Kfz-Haftpflichtverrsicherung enthalten.

 

Mietwagen

Ein Mietwagen ist ein Kraftfahrzeug, dass ersatzweise, anstelle eines eigenen Pkw, bei einer Autovermietung ausgeliehen wird. Es ist hierbei auf den Versicherungsschutz zu achten, denn keineswegs übernimmt der Vermieter die Kosten für alle Schäden.

 

Modell

Einmal jährlich (am 1. Oktober) werden die Fahrzeugmodelle von einem unabhängigen Treuhänder in Typklassen eingeteilt, um die Fahrzeugmodelle nach Schadensrisiko zu klassifizieren. Kfz-Versicherungsunternehmen beziehen sich bei der Errechnung der Beitragshöhe auf die Typklassen.

 

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