Lexikon Auto Versicherung
Begriffe zu Auto und Versicherung: von Fahrerkreisrabatt bis Höchsthaftungsgrenze
Fahrerkreisrabatt
Von der Versicherung können Prämiennachlässe gewährt werden, wenn nur bestimmte, vorher bei der Versicherung bekannt gegebene Personen mit dem versicherten Fahrzeug fahren. Nichtbekanntgabe von möglichen Änderungen oder falsche Angaben führen zu Vertragsstrafen.
Fahrzeugbrief
Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeugs sowie Informationen über den Halter. Der Fahrzeugbrief informiert auch über die Zahl der Fahrzeughalter, also auf wieviele Personen das Kfz zugelassen ist. Seit in Kraft Treten der EU-weiten Vereinheitlichung der Fahrzeugdokumente am 1.10.2005, ersetzt Teil II der neuen Zulassungsbescheinigung den Fahrzeugbrief.
Fahrzeugrückholung
Der Halter die Möglichkeit das Fahrzeug selbst abzuholen, für den Fall, dass das Fahrzeug nach einem Diebstahl an einem anderen Ort wiederaufgefungen wird. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt in diesem Fall normalerweile die Kosten für eine Banfahrtkarte, abhängig von der Entfernung, zweiter oder sogar erster Klasse. Zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaten variiert, welche Entfernung dem Versicherer als Bemessungsgrundlage dient.
Fahrzeug-und Zubehörteile
In der Kaskoversicherung sind Fahrzeugteile nur teilweise mitversichert. In § 12 (1) AKB ist geregelt, welche Fahrzeugteile versicherbar, nicht versicherbar oder versichert sind. Eine Liste der mitversicherten Zubehör- und Fahrzeugteile ist dem Versicherungsvertrag beigelegt. Serienausstattungen, die fest im oder am Fahrzeug verbaut sind, sind ohne Zusatzbeiträge mitversichert. Sachen, die im versicherten Fahrzeug befördert werden, sind nicht versicherbar. Gegen einen Beitragszuschlag sind beispielsweise ein fest eingebautes Autotelefon mit Antenne oder Panzerglas versicherbar.
Feinstaubverordnung
Die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge - die deutsche Feinstaubverordnung - soll die Feinstaubemissionen von motorisierten Güter- oder Personenfahrzeugen (Lkw und Pkw) mindern, bzw. regeln. Sie trat 2007 in Kraft, sieht die Einordnung von Kraftfahrzeugen in vier Schadstoffgruppen vor und basiert unter anderem auf dem Bundes-Immissionsgesetz. Es gibt vier verschiedenfarbige Umweltplaketten, die den Emmissionsgrad des jeweiligen Fahrzeugs kennzeichnen. Viele deutsche Städte haben im Rahmen der Feinstaubverordnung eine Umweltzone in befahrenen Innenstadtbereichen eingerichtet.
Führerschein
Regulär kann der Führerschein in Deutschland mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt werden. Es dürfen allerdings lediglich die im Führerschein eingetragenen Fahrzeugklassen geführt werden. Außerdem gelten für Fahranfänger in der Probezeit, das sind die ersten zwei Jahren nach Erhalten des Führerscheins, besondere Einschränkungen.
Garantieversicherung
Käufer eines Neu- oder Gebrauchtwagens können ihr Fahrzeug gegen eventuell anfallende Reparaturkosten nach Ablauf der gesetzlichen Garantiefrist mit einer Garantieversicherung versichern. Normalerweise gilt eine Garantieversicherung für ein Jahr und kann sowohl fpr Gebraucht- als auch für Neuwagen abgeschlossen werden. Allerdings kann die Versicherungspolice mit dem Erreichen einer gewissen Gesamtkilometeranzahl auch vorzeitig enden.
Gefahrenklassen bei Unfallversicherungen
Mit der Gefahrenklasse erfolgt in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Einstufung, die das Unfallrisiko in dem entsprechenden Gewerbezweig bewertet. Zuständig für die Einstufung in die jeweilige Gefahrenklasse bei beruflichen Fahrzeughaltern ist die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), der Unfallversicherungsträger für das straßengebundene Verkehrsgewerbe, den Flugverkehr, der Binnenschifffahrt und die jeweils artverwandten Unternehmen. Die BGF klassifiziert ihre Mitgliedsunternehmen in 15 verschiedene Gefahrenklassen. Beim straßengebundenen Verkehrsgewerbe (z.B. Taxi- und Busfahrern,Abschleppwagen- oder Krankenwagenfahrern), erhalten die Gewerbezweige Güterkraftverkehr, Kraftwagenspedition, Abschleppdienst, Autokranunternehmen, genehmigungsfreier Güterkraftverkehr und Kfz-Überführung eine besonders hohe Einstufung.
GPS
Das Global Positioning System (GPS) ist ein von den USA, ursprünglich für militärische Zwecke entwickeltes, satellitengestützes Positionsbestimmungssystem. Es ermöglicht durch Berechnung der Entfernung zu mehreren Satelliten, den geografischen Ort eines Empfängers zu ermitteln. Mittels gespeicherten Straßenkarten und Informationen können elektronische GPS-Navigationssysteme dem Nutzer Fahrempfehlungen zu einem bestimmten geografischen Ziel erteilen.
Gurtstraffer
Gurtstraffer gehören ähnlich wie Airbags zu dem Insassenrückhaltesystem eines Fahrzeugs. Sie sollen bei einem ruckartigen Halt eines Fahrzeugs den angelegten Sitzgurt eines Insassens so schnell straffen, dass dieser nicht nach vorne geschleudert wird. Gurtstraffer werden über das Airbag-Steuersystem ausgelöst und können an verschiedenen Stellen des Sitzgurts integriert sein, zum Beispiel unterhalb des Gurtschlosses, im Gurtaufroller oder an der Verankerung. Die Auslöseschwelle eines Gurtstraffers ist allerdings geringer als die eines Front-Airbags.
Handyverbot
Mit der Neuregelung des §23 1a der StVo in Deutschland, trat am 1. Februar 2001 ein absolutes Handyverbot in Kraft. Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist nur erlaubt, wenn per Freisprecheinrichtung telefoniert wird. Der Autofahrer muss laut Gesetz beide Hände zur Bedienung des Pkws frei haben. Steht das Fahrzeug oder ist der Motor abgeschaltet, greift dieses Verbot nicht. Handelt man dem Gesetz zuwider, wird man mit 40 € Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister bestraft.
Höchsthaftungsgrenzen
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat Höchsthaftungsgrenzen für Fahrzeughalter festgelegt. Danach beträgt die Schadenersatzpflicht bei Sachschäden beträgt maximal 100.000 Euro, bei Personenschäden 600.000 Euro pro Person bzw. maximal 36.000 Euro Rente jährlich ab zwei Geschädigten: 3.000.000 Euro bzw. 180.000 Euro Rente jährlich.
Weitere Begriffe in unserem Lexikon:
- Abmeldebescheinigung bis Bußgeld
- Carsharing bis Erstzulassung
- Inspektion bis Modell
- Nachlässe bis Ruheversicherung
- Schadensfreiheitsklasse bis Unfall
- VDA bis Zulassungsstelle


