Lexikon Auto Versicherung
Begriffe zu Auto und Versicherung: von Abmeldebescheinigung bis Bußgeld
Abmeldebescheinigung
Soll ein Altauto verschrottet oder entsorgt werden, darf das nur bei einem zertifizierten Verwerter oder Annahmesteller geschehen, da Autos umweltgerecht entsorgt werden müssen. Bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde können die Abmeldeformalitäten erledigt werden, dafür müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: die Kennzeichenschilder, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II und, im Falle einer endgültigen Entsorgung, den Nachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebs.
Airbag
Ein Airbag ist ein aus festem Kunststoff oder Polyamiden gefertigtes/r Luftkissen oder Luftsack , welches/r sich bei einem ruckartigen Stopp des Fahrzeugs innerhalb von 10-40 Millisekunden von selbst aufbläst und somit die Insassen vor Verletzungen schützt. Der Airbag ist Teil des sogenannten passiven Insassenrückhaltesystems eines Pkws. Es existieren unterschiedliche Airbags, unter anderem Front-Airbags, Fahrer- und Beifahrer-Airbags, Seiten- und Kopf-Airbags, Knie-Airbags und Motorrad-Airbags. Der Airbag funktioniert, indem ein zentrales, mit Sensoren ausgestattetes Airbag-Steuergerät während der Fahrt ununterbrochen Informationen über Fahrtgeschwindigkeit, Beschleunigung und Drehrate des Autos sammelt. Sobald dieses System einen für den Insassen gefährlichen Unfall erkennt, wird ein festes Zündstoffgemisch gezündet. Der Airbag wird dann durch ein aus diesem Gemisch entstehendes Gas (meist Stickstoff) von innen aufgeblasen.
Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)
Die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer werden in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt. Unter anderem werden dort folgende Versicherungsarten berücksichtigt: die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - B §§ 10 bis 11, die Fahrzeugversicherung - C §§ 12 bis 15 und die Kraftfahrtunfallversicherung - D §§ 16 bis 23.
Antrag / Annahme
Voraussetzung für den Erhalt des Versicherungsscheins ist die Annahme eines Antrags auf Versicherungsschutz. Der Versicherer kann nach Prüfung des Antrags diesen innerhalb von zwei Wochen ablehnen, annehmen oder andere Bedingungen vorschlagen. Die Annahme wird durch die Aushändigung des Versicherungsscheins bzw. einer schriftlichen Bestätigung vollzogen. Für eine Kraftfahrhaftpflichtversicherung gilt, dass der Antrag angenommen wurde, wenn die vorläufige Deckung innerhalb von zwei Wochen nicht vom Versicherer gekündigt wird.
Auslandsschutz
Informiert man sich vor einer Reise ins Ausland nicht über die landestypischen Regeln und Verordnungen, riskiert man schnell einen Verkehrsunfall. Dies ist in jedem Fall eine unangenehme Urlaubsüberraschung. Obwohl auch im Ausland die Regel "ohne Versicherung keine Zulassung" gilt, kann es im Falle eines Unfalls trotzdem ungemütlich werden. Denn im Ausland ist man häufig mit wesentlich geringeren Deckungssummen abgesichert. Somit bekommt man deutlich weniger Geld als Entschädigung für Personen- oder Sachschäden. Im Ausland entscheiden die nationalen Gesetze und nicht die Herkunft der Unfallbeteiligten über Schadenersatzansprüche. Wer sich auch im Urlaub vor solchen Gefahren schützen will, für den ist der Auslandschutz genau die richtige Ergänzung zu seiner bereits bestehenden Kfz-Verischerung. Mit dem Auslandschutz erfolgt eine Entschädigung nach deutschem Recht, denn damit lassen sich die Lücken in ausländischen Versicherungssystemen schließen. Voraussetzung dafür ist, dass man unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde. Trotzdem sollte man vor Reiseantritt einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, da die Gleichstellung der Unfallbeteiligten nicht in jedem Land wirksam ist.
Autobanken
Autobanken sind eigene Banken von Automobilunternehmen. Sie bieten sowohl klassische Bankgeschäfte als auch Leasing- und Kreditangebote rund ums Auto an, offerieren aber auch darüber hinausreichende Angebote.
Bagatellschaden
Geringe, einfache Sachschäden am Fahrzeug werden Bagatellschäden genannt. Kratzer im Lack, kleinere Schrammen, Dellen oder ein zersplitterter Scheinwerfer sind zum Beispiel typische Bagatellschäden. Für die Einordnung eines Schadens als Bagatellschaden werden manchmal auch die Reparaturkosten als Grenze (meistens unter 700€) herangezogen.
Behindertennachlass - Schwerbehindertenrabatt
Bis zum Jahr 1994 war ein sog. Behindertennachlass bzw. Schwerbehindertenrabatt den Kfz-Haftpflicht sowie Kaskoversicherern durch das Bundesministerium für Wirtschaft vorgeschrieben. Seit der Freigabe 1994 kann jedes Versicherungsunternehmen selbst entscheiden, einen entsprechenden Rabatt für Menschen mit Behinderung zu gewähren. Bei welchen Versicherungen ein Behindertennachlass einräumen, muss einzeln geprüft werden.
Berechtigter Fahrer
Im Versicherungsvertrag ist der berechtigte Fahrer eines versicherten Fahrzeugs als Fahrer aufgeführt. Dessen Versicherung haftet für den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, übt der berechtigte Fahrer zum Zeitpunkt eines Unfalls die Verfügungsgewalt über das versicherte Fahrzeug aus. Das Versicherungsunternehmen muss ebenfalls für den Schaden aufkommen, fügt ein, laut Versicherungsvertrag, unberechtigter Fahrer mit dem versicherten Fahrzeug einem Dritten Schaden zu. Das Versicherungsunternehmen kann nach der Vorleistung jedoch vom unberechtigten Fahrer eine Rückzahlung einfordern.
Bremsassistent
Der Bremsassistent ist ein Assistenzsystem zur Erhöhung der Fahrsicherheit. Es ist in der Lage während Gefahrensituationen das eingeleitete Bremsmanöver zu erkennen und entscheidet dann in Abhängigkeit bestimmter Faktoren darüber, ob er den Fahrer bei seinem Bremsmanöver unterstützt und eingreift.
Bußgeld
Mittelschwere Verkehrsverstösse, die nicht mehr als geringfügig eingestuft werden, werden mit einem Bußgeld geahndet. Bußgeldstrafen können laut Bußgeldkatalog zwischen 40 Euro und 750 Euro liegen.
Weitere Begriffe in unserem Lexikon:
- Carsharing bis Erstzulassung
- Fahrerkreisrabatt bis Höchsthaftungsgrenze
- Inspektion bis Modell
- Nachlässe bis Ruheversicherung
- Schadensfreiheitsklasse bis Unfall
- VDA bis Zulassungsstelle



