Autoversicherungen: Zubehör richtig versichert
Zubehör versichern
Unsere Empfehlung: Vor dem Urlaub unbedingt Autoversicherungen prüfen und vergleichen.
Sie sind auf dem Weg in den Winterurlaub mit Skiträger, Dach Box, Navigationssystem und Schneeketten. Schön, wenn man an alles gedacht hat – ärgerlich, wenn das teure Zubehör oder gar der ganze Wagen geklaut wird. Deshalb ist es zu empfehlen, den Schutz durch die Autoversicherung zu überprüfen.
In Deutschland wird laut Statistiken alle drei Minuten ein PKW gestohlen. In diesem Fall kann man sich glücklich schätzen, wenn man bereits eine Teilkaskoversicherung hat, die den Schaden übernimmt. Einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen, sollte, wer vollbeladen auf der Straße fährt oder seinem Boliden nachträglich teure Extras verpasst. Insbesondere bei Spar- und Kompakttarifen der Autoversicherungen sind Sonderausstattung und Zubehör oft nur in begrenztem Umfang durch die Teilkasko abgesichert.
Eingebaut oder fest verbunden
Um überhaupt Geld von Autoversicherungen zu bekommen, müssen die entwendeten Teile entweder im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterungen fest mit ihm verbunden sein oder zumindest unter Verschluss gehalten werden. In Ihrem Versicherungsvertrag ist in der Regel eine Liste der beitragsfrei mitversicherten Gegenstände enthalten. Skihalterungen, Dachgepäck-, Fahrrad- und Skiträger, Schneeketten oder Kindersitze sind normalerweise im Versicherungsschutz der allermeisten Autoversicherungen integriert. Elektronische oder mechanische Diebstahlsicherungen werden voll ersetzt. Radio-/CD-Player oder Navigationssysteme, die ab Werk mitgeliefert wurden, sind generell ebenso ohne Aufpreis mitversichert. Problematisch wird es bei nachträglich eingebauten Multimediasystemen, Luxusanlagen, CD-Wechslern. Tuning oder Sonderlackierungen werden dagegen meist nur bis zur vertraglichen Obergrenze, z.B. 2.500 Euro oder 5.000 Euro, durch die Autoversicherung ersetzt. Je nach Tarif ist es dennoch oft möglich, diese Grenzbeträge gegen einen Preisaufschlag zu erhöhen.
Gepäck weg – ein Fall für die Hausrat
Kein Fall für die Autoversicherungen ist es, wenn aus dem verschlossenen Fahrzeug beispielsweise Gepäckstücke, Fotoapparat, Handy, CDs oder Sonnenbrille gestohlen werden. In dieser Situation springt häufig die Hausratversicherung ein. So wird Ihr Hab und Gut bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze auch auf Reisen gegen Einbruchdiebstahl geschützt. Zum Hausrat gehören zwar ebenfalls Sportausrüstung, z.B. Skier oder Snowboard, jedoch ist der sogenannte einfache Diebstahl, zum Beispiel vor der Ski Hütte oder auch vom Skiträger, meist nicht mit abgesichert. Deshalb sollte man, wenn man im Besitz einer wertvollen Wintersportausrüstung ist, also eine Spezialversicherung neben der allgemeinen Autoversicherung dafür abschließen, die dann in einer solchen Situation für Schäden aufkommt.
zum KFZ-Versicherungsvergleich











