Was Sie über Autoversicherungen wissen müssen
Was Sie zu Autoversicherungen wissen müssen
Hier finden Sie die besten Tipps und Anregungen rund um Auto und Autoversicherungen.
1. Umfang und Gültigkeit der Autoversicherung
Sie können für Ihr Fahrzeug folgenden Versicherungsschutz vereinbaren:
- Autoversicherung (Pflicht für Fahrzeughalter)
- Teilkaskoversicherung (optional)
- Vollkaskoversicherung (optional)
- Schutzbrief (optional)
- Insassenunfall-Versicherung (optional)
Der Versicherungsschutz der Autoversicherungen gilt generell in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf der gültigen Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) verzeichnet sind. Mit der grünen Karte wird Ihnen bei Auslandsreisen mit Ihrem Fahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes zertifiziert.
2. Anmeldung Ihres Autos
Vor Teilnahme mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr muss das Fahrzeug immer bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden. Ist die Anmeldung erfolgt, leitet die Zulassungsstelle die Anmeldebestätigung direkt an Ihre Autoversicherung weiter.
Für die Anmeldung benötigen Sie generell folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten
- Fahrzeugbrief und evtl. Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I. und evtl. Teil II
- Ggf. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Elektronische Versicherungsbestätigung, kurz VB-Nummer
- TÜV- und AU-Gutachten
- Einzugsermächtigung (ggf. auch Vollmacht) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für das Finanzamt
3. Abmeldung ihres Autos
Weiß man schon frühzeitig, dass das Auto auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann man das Fahrzeug auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann generell ein Verwertungsnachweis durch eine zertifizierte Altauto-Annahmestelle erforderlich.
Der Fahrzeughalter kann die Fahrzeugabmeldung in jeder Kfz-Zulassungsstelle vornehmen oder einen Vertreter damit beauftragen. Dieser benötigt dafür keine Vollmacht.
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kennzeichenschilder
- Bei endgültiger Kfz-Abmeldung zusätzlich Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
4. Autoversicherungen bzw. Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer braucht eine Autoversicherung- / Kfz-Haftpflichtversicherung?
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer ist versichert?
Versichert sind:
- der Versicherungsnehmer
- der Fahrzeughalter
- der Eigentümer
- der Fahrer
Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
- Schäden, die durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges entstehen (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden)
- Die Prüfung und ggf. Abwehr von Ansprüchen Dritter
- Deckungsumfang: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1.000.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden. Die meisten Autoversicherungen gewähren in der Regel Deckung bis 50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (mit Begrenzung auf maximal 8 Millionen Euro je geschädigte Person)
5. Teil- und Vollkaskoversicherung
Wer braucht eine Teilkaskoversicherung?
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.
Was ist in der Teilkaskoversicherung versichert?
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören:
- Glasschäden
- Brand oder Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung , soweit sich diese unmittelbar auf das Fahrzeug auswirken
- Zusammenstoß mit Haarwild während der Fahrt (teilweise auch beim Zusammenstoß mit Nutz- und/oder Haustieren)
- Entwendung durch Diebstahl oder Raub
Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt. Liegt kein Totalschaden vor, werden die Reparaturkosten bezahlt.
Wer braucht eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung eignet sich in der Regel für neue Fahrzeuge. Sie ist der passende Schutz für Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer, die für alle Fälle abgesichert sein möchten - egal wodurch der Schaden entstanden ist.
Was ist in der Vollkaskoversicherung versichert?
In der Vollkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert. Konkret gegen:
- Unfallschäden am Fahrzeug (auch, wenn Sie von Ihnen selbst verursacht wurden)
- Schäden, die durch mut- und böswillige Handlungen anderer Personen verursacht wurden
- alle Schadenereignisse der Teilkasko
6. Autoschutzbrief und Insassenunfallversicherung in der Autoversicherung
Wer benötigt einen Autoschutzbrief?
Ein Autoschutzbrief macht nur dann Sinn, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von Autoversicherungen in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie vorher, ob diverse Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeug Herstellers bereits gegeben sind. Der Autoschutzbrief ist häufig in einer Kfz-Haftpflichtversicherung inkludiert und muss nicht separat abgeschlossen werden.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und die Insassen. Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge sowie in der Regel mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Was ist versichert?
Versichert sind Serviceleistungen bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Im Wesentlichen sind dies:
- Leistungen zu Wiederherstellung der Fahrbereitschaft (z.B. Pannenfahrzeug)
- Das Abschleppen/Bergen des Fahrzeuges
- Fahrtkosten zur Rück- oder Weiterfahrt
- Kosten für Übernachtung, Mietwagen oder Fahrzeugunterstellung
- Rücktransportkosten
Insassenunfall-Versicherung
Eine Insassenunfallversicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Insassen sind jedoch bereits über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Somit benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.
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