Autoversicherungen: Bei Unfällen richtig reagieren
Bei Verkehrsunfällen richtig reagieren
Wenn es doch mal gekracht hat – so verhalten Sie sich richtig nach einem Unfall, damit Autoversicherungen für den Schaden aufkommen.
Nach einem Unfall ist es wichtig, richtig zu reagieren, auch damit die Autoversicherungen im Schadensfall zahlen. Vor allem heißt es jetzt: Ruhe bewahren. Haben Sie die richtige Autoversicherung, so brauchen Sie sich zumindest um die finanziellen Folgen keine Sorgen zu machen. Liegt ein größerer Schaden vor, empfiehlt sich stets ein Tarif mit Rabattretter, damit die Prämie bezahlbar bleibt. Steht fest, dass Ihr Vertrag zu teuer ist, dürfen Sie diesen sogar kündigen sobald die Versicherung gezahlt hat.
Auf einen Blick:
- Die Vollkasko zahlt bei selbstverschuldeten Autounfällen; ist der Unfallgegner nicht zu ermitteln oder kann nicht zahlen, springt sie ebenfalls ein.
- Sobald Ihre Versicherung einen Schaden reguliert hat, dürfen Sie Ihren alten Vertrag außerordentlich kündigen.
- Bei einem Tarif mit Rabattretter bleibt Ihnen nach einem Autounfall Ihre niedrige Versicherungsprämie erhalten.
Wer seit vielen Jahren unfallfrei fährt, kann stolz auf sich sein. Denn das Risiko, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist hoch: Über 2,2 Millionen Mal musste die deutsche Polizei im Jahr 2007 ausrücken. Alkohol, schlechte Wetterbedingungen und v.a. überhöhtes Tempo sind die Hauptrisikofaktoren: "Rasen ist nach wie vor eine Hauptursache für schwere Verkehrsunfälle", bestätigt Werner Köppel, Fachbereichsleiter Verkehrsinfrastruktur bei der Unfallforschung der Versicherer in Berlin. Fuß vom Gas lautet also die Devise, um sich und andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Versicherungsprämien weiter niedrig halten wollen.
So reagieren richtig, falls es trotzdem kracht:
- Unfallstelle absichern: Warnblinker anschalten und ggf. Warndreieck aufstellen. Ist lediglich ein leichter Blechschaden entstanden, fahren Sie das Fahrzeug an den Straßenrand.
- Notruf: Gibt es Verletzte, rufen Sie sofort per Telefon 110 einen Rettungswagen. Alle anderen Beteiligten bleiben am Unfallort! Bei schweren Schäden stets die Polizei rufen.
- Unfallhergang dokumentieren: Fotografieren Sie Unfallstelle und Schaden oder machen Sie notfalls eine Skizze. Notieren Sie Datum, Unfallort und Uhrzeit.
- Beteiligte und Zeugen: Notieren Sie alle Namen, Adressen und Telefonnummern, außerdem den Halter des gegnerischen Fahrzeugs, das Kennzeichen, Versicherung und Versicherungsnummer. Falls Ihr Unfallgegner die Versicherungsdaten nicht parat hat, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0180-250 26 weiter.
- Schaden melden: Informieren Sie Ihre eigene Versicherung und die des Unfallgegners möglichst umgehend und schriftlich. Bei vielen Autoversicherungen ist die Schadensmeldung auch schon online möglich.
Haftpflicht und Vollkasko:
Komplett-Schutz bei selbstverschuldeten Unfällen.
Niemals sollten Sie am Unfallort schriftliche Schuldgeständnisse abgeben oder auf Schadensersatzansprüche verzichten. Sie müssen sich generell nicht um die rechtliche Beurteilung des Unfalls kümmern, das macht Ihre Autoversicherung. Die Verkehrshaftpflicht übernimmt nämlich nicht nur die Fremd-Schäden, sondern prüft automatisch, ob die Ansprüche Ihrer Unfallgegner überhaupt berechtigt sind. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt darüber hinaus die Vollkasko für die Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Zudem haftet sie, wenn der Unfallgegner nicht zu ermitteln ist (bei Fahrerflucht) oder dessen Fahrzeug nicht ausreichend versichert ist (ausländischer Fahrer).
Sonderkündigungsrecht
So bleibt die Prämie erschwinglich
Sowohl für Haftpflicht als auch für Vollkasko gilt: Müssen Autoversicherungen einen Schaden regulieren, erhöht sich mit der nächsten Abrechnung meist die Prämie. Sie werden dann leider in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Ausgenommen sind Tarife mit einem sogenannten Rabattretter oder Rabattschutz, den einige Gesellschaften Kunden anbieten. Alternativ rechnet Ihnen der Versicherer auf Anfrage aus, ob es sich lohnt, einen kleineren Schaden lieber selbst zu übernehmen. Darüber hinaus sollten Sie nach einem Unfall stets prüfen, ob sich ein Versicherungswechsel lohnt. Denn auf der einen Seite darf man sich als Neukunde oft über besonders günstige Einstiegstarife freuen. Andererseits stuft eine weitere Gesellschaft Sie möglicherweise in eine günstigere SF-Klasse ein. Sobald der Unfallschaden von der alten Versicherung reguliert wurde, dürfen Sie Ihren Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen. Unser kostenloser Vergleich von Autoversicherungen hilft Ihnen bei der Suche nach dem besten Angebot.
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