Schadensfreiheitsrabatte bei Autoversicherungen retten
Schadensrabatte bei Unfall retten
Informieren Sie sich hier über Schadenfreiheitsrabatte bei Autoversicherungen: Wie retten Sie Schadensrabatte im Falle eines Unfalls? Wann macht Schadenrückkauf Sinn?
Denken Sie immer daran, wenn Sie Autoversicherungen genauer unter die Lupe nehmen: Schon ein kleinerer Blechschaden kann kostspielig für Autofahrer werden. Nach einem Schaden stufen Autoversicherungen- und Vollkaskoversicherungen Kunden gerne mal in eine teurere Schadensfreiheitsklasse zurück.
Hat man einen guten Tarif mit Rabattretter oder Rabattschutz, bleibt die günstige Prämie erhalten.
- Tarife mit Rabattretter oder Rabattschutz verhindern nach einem Unfall den Anstieg Ihrer Versicherungsprämie.
- Lassen Sie sich von Ihrer Versicherung ausrechnen, ob es preiswerter ist, einen Schaden aus eigener Tasche zu begleichen, um nicht in eine teurere SF-Klasse gestuft zu werden.
- Prüfen Sie nach einem Schaden, ob sich ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft lohnt und Sie Prämie sparen können.
Ohne Autoversicherungen wäre Autofahren ein viel zu hohes Risiko. Denn kaum einer kann Millionenschwere Schadenersatzforderungen z.B. nach einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten selbst bezahlen. In diesem Fall springt glücklicherweise die obligatorische Verkehrshaftpflicht ein. Auch wer bei einem selbstverschuldeten Unfall seinen nagelneuen Wagen ruiniert, ist sicher heil froh, stets pünktlich die Beiträge zur Vollkasko beglichen zu haben. Bei kleineren Schäden sieht die Bilanz allerdings anders aus. Lässt man eine Werkstattrechnung über ein paar Hundert Euro begleichen, macht man häufig ein schlechtes Geschäft. Denn wurde ein Schaden bereits reguliert, stufen Autoversicherungen Sie in eine weniger vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse zurück. Dadurch steigt Ihre Versicherungsprämie bei der Autoversicherung. Hier kann es nützlich sein, zu einem Tarif mit Rabattschutz oder Rabattretter zu greifen oder kleinere Schäden selbst zu übernehmen.
Rabattretter und Rabattschutz:
Ein Schaden ist kein Schaden
Sehr unerfreulich ist eine Rückstufung in der Autoversicherung für Kunden, die seit mehr als zwei Jahrzehnten unfallfrei fahren. Denn nach 22 bis 23 Jahren ist man in der Regel bei der maximalen Rabattstufe bei den Autoversicherungen angekommen. In den oberen SF-Klassen beträgt der Beitragssatz nur noch 30 Prozent. Hat man es bis hierhin geschafft kann man bei vielen Autoversicherungen zu einem Tarif mit Rabattretter zu wechseln. Alternativ gibt es für Kunden, die noch nicht so lange unfallfrei fahren und deshalb keinen Rabattretter von den Autoversicherungen erhalten, gegen einen gewissen Aufpreis einen sogenannten Rabattschutz. Man hat praktisch, wie beim Rabattretter, einen Schaden „frei“. Das bedeutet: Nach einem Unfall können Sie entscheiden, ob Sie den „Freischuss“ nutzen, um die kostspielige Rückstufung durch Ihre Autoversicherung abzuwenden.
Schadenrückkauf: Kleinere Schäden aus eigener Tasche zu zahlen rettet den SF-Rabatt.
Sogar bei Tarifen, die keinen Rabattretter oder Rabattschutz enthalten, räumen viele Autoversicherungen die Möglichkeit ein, innerhalb einer bestimmten Frist (Richtwert: sechs Monate) einen schon regulierten Schaden "zurückzukaufen". So kann man durch das nachträgliche Begleichen der Schadensrechnung die Höherstufung vermeiden. Ob sich diese Variante rentiert, berechnet Ihnen in der Regel Ihre Auto Versicherung auf Anfrage. Ist der Schaden dennoch zu hoch, um ihn selbst zu bezahlen, bleibt lediglich der Wechsel der Autoversicherung. Auf der einen Seite profitieren Kunden hier vom aggressiven Preiswettbewerb der Autoversicherungen. Auf der anderen Seite stuft eine andere Autoversicherung Sie evtl. in eine günstigere SF-Klasse ein. Wichtig ist, dass man erst dann seine alte Versicherung auflöst, wenn man die Zusage der neuen Versicherung auf dem Tisch hat: „Ein Kunde mit Vorschäden gehört nicht gerade zur beliebten Klientel“, erklärt Versicherungsexpertin Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest. In der Kfz-Haftpflicht besteht dagegen zumindest im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung Annahmezwang.
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