Autoversicherungen: Haftpflicht im Winter
Mit den richtigen Autoversicherungen durch den Winter
Autoversicherungen raten Ihnen im Winter: Machen Sie Ihr Auto rechtzeitig winterfest! Wie Sie Ihr Auto für die kalte Jahreszeit richtig ausrüsten und welche Winterschäden durch Autoversicherungen abgedeckt sind, erfahren Sie hier.
Das sehen die Autoversicherungen immer gerne: Durch Witterungen wie Hagel, Schnee, Frost und Glatteis verlangt der Winter besondere Umsicht im Straßenverkehr. Um dem Wetter zu trotzen und sicher durch die dunkle Jahreszeit zu fahren, ist es ganz wichtig, dass man sein Auto rechtzeitig winterfest macht. Die richtige Ausrüstung (in erster Linie Winterreifen) schützt nicht nur vor Unfällen, sondern auch vor Auseinandersetzungen mit Polizei und Autoversicherung.
Auf einen Blick:
- Machen Sie Ihren Wagen rechtzeitig winterfest! Denken Sie insbesondere an Winterreifen.
- Fahren Sie den Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst, sonst könnte Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
- Viele Autoversicherungen verzichten bei Premium-Tarifen vertraglich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Auch wenn der letzte Winter eher mild war, ist das allerdings kein Grund, die kalte Jahreszeit in diesem Jahr auf die leichte Schulter zu nehmen. Ein softer Winter ist für Autofahrer sogar fast noch gefährlicher, als ein strenger: „Überraschenderweise sind die Straßen in der Regel um den Gefrierpunkt herum weitaus glatter als bei tiefen Minusgraden. Denn dann bildet sich zusätzlich zu den Eiskristallen ein gefährlicher Schmierfilm aus Wasser und Dreck auf der Fahrbahn“, warnt Jochen Lau vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. Und das kann bei einem Unfall im Zweifel Ärger mit Kfz-Haftpflichtversicherung bedeuten.
Ist man beim täglichen Arbeitsweg auf das Auto angewiesen, sollte man sich unbedingt rechtzeitig auf den Winter vorbereiten: Früh am Morgen, wenn die ersten Pendler unterwegs sind, ist es nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes generell am kältesten. War es am Vortag trocken und sonnig, können auf der Straße trotzdem nahezu winterliche Verhältnisse herrschen. Vor allem plötzliche und heftige Schneefälle verursachen alljährliches Verkehrschaos und schwere Unfälle. Selbst wenn die Straßen weitestgehend vom Eis befreit sind, müssen Autofahrer an kritischen Stellen wie Brücken oder Waldabschnitten bei Minustemperaturen stets mit Glatteis rechnen. Ohne Winterreifen zu fahren, stellt eine Gefahr für den gesamtem Straßenverkehr dar. Um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte man möglichst frühzeitig den Auto-Wintercheck durchführen und sich über die Leistungen seiner Kfz-Haftpflicht informieren. Dieser Meinung ist auch der Gesetzgeber. Seit Mai 2006 ist eine den Wetterverhältnissen angemessene Ausrüstung laut Straßenverkehrsordnung verbindlich vorgeschrieben. Dazu zählen insbesondere:
Angemessene Bereifung: Das sind Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) oder Schneeflocken-Symbol. In schneearmen Regionen genügen ggf. Ganzjahresreifen.
Ausreichendes Reifenprofil:
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Restprofiltiefe von 1,6 mm. Sicherer sind mindestens 4 mm (wie bei vielen Winterreifen).
Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Vorschrift halten, müssen ihr Fahrzeug bei Schnee und Glatteis stehen lassen bzw. bei einem plötzlichen Wintereinbruch ihre Fahrt unterbrechen. Ansonsten drohen ein Bußgeld von bis zu 40 Euro und ein Punkt in Flensburg.
So sehen es die Autoversicherungen
Auf die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung kann man sich in der Regel verlassen. Sie reguliert prinzipiell fremde Sach- und Personenschäden nach einem Unfall, auch bei grob fahrlässigem Verhalten des Unfallverursachers. Bei Schäden am eigenen Fahrzeug gestaltet sich die Sachlage etwas anders. Wer sich am Steuer grob fahrlässig verhält, beispielsweise indem er bei Glatteis und schlechten Sichtverhältnissen zu schnell fährt, die Scheiben nicht komplett vom Eis befreit hat oder im Tiefschnee mit Sommerreifen unterwegs ist, muss für den eigenen Schaden im Zweifelsfall selbst aufkommen. Die Autoversicherungen greifen dann meist nicht mehr. Dies bedeutet allerdings nicht, dass nur aufgrund des Fahrens mit Sommerreifen im November oder Dezember, Ihre Vollkasko nicht zahlt. Generell ist es nur schwer nachzuweisen, dass ein Unfall einzig und allein wegen der nicht vorhandenen Winterreifen passiert ist. Trotzdem rechnet sich das Umrüsten auf wintertaugliche Bereifung: So fahren Sie nicht nur sicherer, sondern ersparen sich bei einem Schadenfall auch teure Gutachten und langwierige Gerichtsverfahren. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt, ist in diesem Falle höher.
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