Neue Typenklassen in der Autoversicherung
Für einige Fahrzeugbesitzer werden ab Januar 2011 neue Regelungen in der Autoversicherung wirksam werden. Diese neuen Regelungen betreffen die Typklassen in der Autoversicherung. Die Berechnung der Typklassen erfolgt für die Beitragsberechnung in der Haftpflicht, Voll- oder Teilkaskoversicherung zwar nach wie vor nach der Anzahl der Schäden im vergangenen Versicherungsjahr, wird aber ab Januar 2011 für einige Fahrzeugbesitzer eine Höherstufung bedeuten. Während bei den meisten Fahrzeugtypen die Änderungen in der Beitragsberechnung zur Autoversicherung ab Januar 2011 eher gering ausfallen werden, kann es bei bestimmten einzelnen Fahrzeugtypen zu einer Höher- oder Rückstufung über mehrere Schadensfreiheitsklassen kommen. Es kann davon ausgegangen werden, das etwa für mehr als die Hälfte der Fahrzeugbesitzer die derzeitige Einstufung in die Typklasse bei der Haftpflichtversicherung sich nicht ändern wird.
Diese Umstufungen werden nach den neuesten jährlichen Statistiken vorgenommen, die eine Anpassung der einzelnen Fahrzeugtypen an das aktuelle Unfallgeschehen ermöglicht. Nach wie vor wird es ab Januar 2011 weiterhin 16 Typklassen in der Haftpflichtversicherung und 25 Typklassen in der Vollkaskoversicherung geben. Auch die bekannten 24 Typklassen in der Teilkaskoversicherung bleiben aktuell erhalten. Bei einer Neuanmeldung eines Fahrzeuges werden diese neuen Einstufungen in den Typklassen sofort berücksichtigt. Alle laufenden Verträge in der Autoversicherung werden dann einheitlich ab dem 1. Januar 2011 umgestellt.
