Gerichtsurteil: Fahrzeugschäden im Herbst
Beim Vergleich KFZ Versicherung sollten auf keinen Fall nur die Kosten der einzelnen Tarife der Versicherungsanbieter beachtet werden, sondern auch das darin enthaltende Leistungspaket. Das betrifft vor allem Leistungen, die bereits in der Haftpflichtversicherung, der Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug mit abgesichert sind.
Diese einzelnen Leistungen werden beim KFZ Versicherung detailliert aufgeführt, so dass sich ein jeder Fahrzeughalter vor einem Wechsel in der KFZ Versicherung darüber ausgiebig informieren kann. Gerade jetzt im Herbst lauern so einige Tücken auf die Kraftfahrer, das sind mehr Gefahren als nur schlechte Sicht oder rutschige Straßen die mit nassem Laub bedeckt sind. Wie den Urteilen des Oberlandgerichtes in Hamm (AZ. 9U219/08) und des Amtsgerichts Potsdam (AZ. 20 C 55/09) hervorgeht, muss auch bei Schäden am Fahrzeug, die durch herunterfallende Kastanien oder Eicheln entstanden sind, nicht der Grundstückseigentümer haften.
Laut diesen Urteilen, die in den letzten Tagen veröffentlicht wurden, muss dafür die Vollkaskoversicherung in der KFZ Versicherung aufkommen. Sollten solche Schäden durch Sturmböen bei einer höheren Windstärke als der Windstärke 8 entstehen, müssen die entstandenen Schäden durch die Teilkaskoversicherung reguliert werden. Es ist also notwendig, sofort beim Vergleich KFZ Versicherung auf solche Leistungen in jedem Tarif der KFZ Versicherung zu achten, damit zusätzliche Absicherungen durch Schutzbriefe etc. nicht notwendig werden.
